

Impfungen gegen Covid-19 in Ihrer Hausarztpraxis
Liebe Patienten,
STIKO empfiehlt für Auffrischimpfung vorzugsweise angepasste bivalente Impfstoffe
(21.09.22) Darauf haben alle gewartet – nun ist sie da: die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Anwendung der neuen adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe gegen die Omikron-Varianten BA.1 und BA.4/BA.5. Der Beschlussentwurf der STIKO ging gestern in das Stellungnahmeverfahren. Sowohl der BA.1-Impfstoff als auch der erst kürzlich zugelassene BA.4/BA.5-Impfstoff lösen laut STIKO im Vergleich zu den bisherigen mono- valenten mRNA-Impfstoffen eine verbesserte Antikörperantwort gegenüber verschiedenen Omikron-Varian- ten aus und erzielen ebenfalls gegenüber dem Wildtyp-Virus eine gleichbleibend gute Antikörperantwort.
Die Empfehlung gilt jedoch nur für Auffrischimpfungen, nicht für die Grundimmunisierung gegen COVID-19 (1. und 2. Impfstoffdosis). Hierfür sollten unverändert die herkömmlichen zugelassenen Impfstoffe eingesetzt werden – oder alternativ für Personen zwischen 18 und 50 Jahren der neue Impfstoff Valneva (zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens vier Wochen, nicht während Schwangerschaft und Stillzeit).
Für wen sind die adaptierten BA.1 und BA.4/BA.5-Impfstoffe zur Auffrischung (Booster) empfohlen?
Erste Auffrischimpfung (in der Regel die 3. Impfung) – sechs Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung oder durchgemachter Infektion:
-
¡ Comirnaty Original/Omicron BA.1 oder Comirnaty Original/Omicron BA.4/BA.5 (Biontech/Pfizer): alle Personen ab 12 Jahren
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¡ Spikevax bivalent Original/Omicron BA.1 (Moderna): alle Personen ab 30 Jahren
Zweite Auffrischimpfung (in der Regel die 4. Impfung) – sechs Monate zum letzten immunologischen Ereignis (Impfung oder Infektion):
-
¡ Personen ab 60 Jahren
-
¡ Personen ab 12 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, inbesondere Immundefizienz
-
¡ Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere bei direktem Kontakt zu Patientinnen/Patienten und Bewohnerinnen/Bewohnern
-
¡ Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege
-
¡ Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Fünfte Auffrischimpfung nur nach ärztlichem Ermessen
Bei besonders gefährdeten Personen wie Hochbetagten oder Personen mit Immundefizienz kann es laut STIKO sinnvoll sein, abhängig von den bisherigen Antigenkontakten (Impfungen und Infektionen) nach dem vierten immunologischen Ereignis (z. B. 2. Auffrischimpfung) im Abstand von sechs Monaten noch eine weitere, also eine 5. Impfstoffdosis zu verabreichen. Dies sollte aber nur mit ärztlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands der Patientin/des Patienten sowie des individuellen Erkrankungsrisikos geschehen.
Kinder und bislang Nicht-Infizierte
Für Kinder von fünf bis elf Jahren mit Immundefizienz sollen Auffrischimpfungen weiterhin nur mit den für diese Altersgruppe empfohlenen und zugelassenen monovalenten Wildtyp-Impfstoffen durchgeführt werden.
Wer während der seit Dezember 2021 laufenden Omikronwelle noch keine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht hat, kann laut STIKO von einer Auffrischimpfung mit einem Omikron-adaptierten Impfstoff profitieren, da diese Personen eine weniger breite Immunantwort hinsichtlich varianter Spikeproteine von Omikron besitzen dürften. Die STIKO nennt hier keine Altersbegrenzung.
Praxen stehen zu ihren Patientinnen und Patienten
„Es ist gut, dass jetzt endlich eine STIKO-Empfehlung zur Auffrischimpfung mit den neuen angepassten Impfstoffen vorliegt. Das gibt Ärztinnen und Ärzten sowie letztlich auch Patientinnen und Patienten Klarheit“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Ich bin überzeugt, dass die Vertragsärztinnen und -Ärzte sich auch weiterhin aus Verantwortungsgefühl für ihre Patientinnen und Patienten engagiert an den Impfungen beteiligen werden – auch wenn die Motivation angesichts dessen, wie die Politik und die Krankenkassen derzeit mit ihnen und ihren berechtigten Sorgen hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Lage umgehen, verständlicherweise getrübt sein könnte“, so Bergmann.
Die STIKO schätzt die neuen bivalenten Impfstoffe trotzt bislang begrenzter Studiendaten als sicher und gut verträglich ein. Primäres Ziel der COVID-19-Impfung sei weiterhin die Verhinderung schwerer COVID-19-Verläufe. Auch die bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffe könnten weiterhin eingesetzt werden, da sie unverändert vor schweren COVID-19-Krankheitsverläufen schützten, auch durch Omikron-Varianten. Entsprechend sollten Personen, die erst vor Kurzem ihre indizierten Auffrischimpfungen erhalten haben, keine gesonderte Extra-Impfdosis mit einem angepassten Impfstoff erhalten.
STIKO empfiehlt für Auffrischimpfung vorzugsweise angepasste bivalente Impfstoffe
(21.09.22) Darauf haben alle gewartet – nun ist sie da: die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Anwendung der neuen adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe gegen die Omikron-Varianten BA.1 und BA.4/BA.5. Der Beschlussentwurf der STIKO ging gestern in das Stellungnahmeverfahren. Sowohl der BA.1-Impfstoff als auch der erst kürzlich zugelassene BA.4/BA.5-Impfstoff lösen laut STIKO im Vergleich zu den bisherigen mono- valenten mRNA-Impfstoffen eine verbesserte Antikörperantwort gegenüber verschiedenen Omikron-Varian- ten aus und erzielen ebenfalls gegenüber dem Wildtyp-Virus eine gleichbleibend gute Antikörperantwort.
Die Empfehlung gilt jedoch nur für Auffrischimpfungen, nicht für die Grundimmunisierung gegen COVID-19 (1. und 2. Impfstoffdosis). Hierfür sollten unverändert die herkömmlichen zugelassenen Impfstoffe eingesetzt werden – oder alternativ für Personen zwischen 18 und 50 Jahren der neue Impfstoff Valneva (zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens vier Wochen, nicht während Schwangerschaft und Stillzeit).
Für wen sind die adaptierten BA.1 und BA.4/BA.5-Impfstoffe zur Auffrischung (Booster) empfohlen?
Erste Auffrischimpfung (in der Regel die 3. Impfung) – sechs Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung oder durchgemachter Infektion:
-
¡ Comirnaty Original/Omicron BA.1 oder Comirnaty Original/Omicron BA.4/BA.5 (Biontech/Pfizer): alle Personen ab 12 Jahren
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¡ Spikevax bivalent Original/Omicron BA.1 (Moderna): alle Personen ab 30 Jahren
Zweite Auffrischimpfung (in der Regel die 4. Impfung) – sechs Monate zum letzten immunologischen Ereignis (Impfung oder Infektion):
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¡ Personen ab 60 Jahren
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¡ Personen ab 12 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, inbesondere Immundefizienz
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¡ Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere bei direktem Kontakt zu Patientinnen/Patienten und Bewohnerinnen/Bewohnern
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¡ Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege
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¡ Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Fünfte Auffrischimpfung nur nach ärztlichem Ermessen
Bei besonders gefährdeten Personen wie Hochbetagten oder Personen mit Immundefizienz kann es laut STIKO sinnvoll sein, abhängig von den bisherigen Antigenkontakten (Impfungen und Infektionen) nach dem vierten immunologischen Ereignis (z. B. 2. Auffrischimpfung) im Abstand von sechs Monaten noch eine weitere, also eine 5. Impfstoffdosis zu verabreichen. Dies sollte aber nur mit ärztlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands der Patientin/des Patienten sowie des individuellen Erkrankungsrisikos geschehen.
Kinder und bislang Nicht-Infizierte
Für Kinder von fünf bis elf Jahren mit Immundefizienz sollen Auffrischimpfungen weiterhin nur mit den für diese Altersgruppe empfohlenen und zugelassenen monovalenten Wildtyp-Impfstoffen durchgeführt werden.
Wer während der seit Dezember 2021 laufenden Omikronwelle noch keine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht hat, kann laut STIKO von einer Auffrischimpfung mit einem Omikron-adaptierten Impfstoff profitieren, da diese Personen eine weniger breite Immunantwort hinsichtlich varianter Spikeproteine von Omikron besitzen dürften. Die STIKO nennt hier keine Altersbegrenzung.
Praxen stehen zu ihren Patientinnen und Patienten
„Es ist gut, dass jetzt endlich eine STIKO-Empfehlung zur Auffrischimpfung mit den neuen angepassten Impfstoffen vorliegt. Das gibt Ärztinnen und Ärzten sowie letztlich auch Patientinnen und Patienten Klarheit“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Ich bin überzeugt, dass die Vertragsärztinnen und -Ärzte sich auch weiterhin aus Verantwortungsgefühl für ihre Patientinnen und Patienten engagiert an den Impfungen beteiligen werden – auch wenn die Motivation angesichts dessen, wie die Politik und die Krankenkassen derzeit mit ihnen und ihren berechtigten Sorgen hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Lage umgehen, verständlicherweise getrübt sein könnte“, so Bergmann.
Die STIKO schätzt die neuen bivalenten Impfstoffe trotzt bislang begrenzter Studiendaten als sicher und gut verträglich ein. Primäres Ziel der COVID-19-Impfung sei weiterhin die Verhinderung schwerer COVID-19-Verläufe. Auch die bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffe könnten weiterhin eingesetzt werden, da sie unverändert vor schweren COVID-19-Krankheitsverläufen schützten, auch durch Omikron-Varianten. Entsprechend sollten Personen, die erst vor Kurzem ihre indizierten Auffrischimpfungen erhalten haben, keine gesonderte Extra-Impfdosis mit einem angepassten Impfstoff erhalten.
Organisation in der Praxis mit Impfungen von BioNTech und Novavax
Wünschen Sie eine Erst- und/oder Zweit- oder Boosterimpfung von BioNTech, Moderna oder einem der neuen adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe gegen die Omikron-Varianten BA.1 und BA.4/BA.5, dann melden Sie sich bitte telefonisch oder über corona@overath-dieaerztin.de (Telefonnummer nicht vergessen!!!) in der Praxis an. Wir setzen uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung, sobald Sie an der Reihe sind.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne telefonisch an unsere MitarbeiterInnen unter 0214-59100
Es ist sehr wichtig, dass Sie zu jedem Impftermin die ausgefüllten Impfdokumente (s.u.), sowie Ihren Personalausweis mitbringen. Dies gilt auch für Zweitimpfungen! Ohne dies ist eine Impfung nicht möglich! Ihre Versicherungskarte ist hilfreich aber keine Vorraussetzung. Gerne tragen wir die Impfungen auch in Ihren Impfausweis ein.
Die Formulare für den mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer oder Moderna können Sie hier aufrufen und ausdrucken:
Sollten Sie Unterlagen in einer leichteren Sprache oder in Ihrer Muttersprache benötigen, scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen. Meine MitarbeiterInnen helfen Ihnen sehr gerne weiter.
Für weitere Fragen erreichen Sie uns unter 0214-59100 oder 0157-32433034, 0157-32433033, 0157-32433036 und 0157-32420307.
Wir freuen uns, Sie demnächst in der Praxis für die Impfung begrüßen zu dürfen.
Ihr Team der Hausarztpraxis C. Overath