

Impfungen gegen Covid-19 in Ihrer Hausarztpraxis
#gemeinsam gegen Corona
Liebe Patienten,
Vierte Corona-Impfung kann sofort starten
Vierte Corona-Impfung kann sofort starten
(04.02.22) Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren, allen Bürgern ab 70 Jahren, außerdem Bewohnern, Betreu- ten und Beschäftigten in Einrichtungen der Pflege sowie in medizinischen Einrichtungen (insbesondere bei direktem Patienten- und Bewohnerkontakt) empfiehlt die STIKO eine zweite Auffrischimpfung. Sie soll für gesundheitlich gefährdete Menschen frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen sollen die zweite Auffrischimpfung frühestens sechs Monate nach dem ersten Booster erhalten. Wer nach der ersten Auffri- schimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht hat, soll nach Empfehlung der STIKO aber zunächst keinen weiteren Booster erhalten.
Als Begründung verweist die STIKO auf aktuelle Daten, nach denen der Schutz nach der ersten Booster-Imp- fung gegen Infektionen mit Omikron innerhalb weniger Monate abnimmt. Dies sei insbesondere für ältere Menschen und für Personen mit Immunschwäche bedeutsam, da diese das höchste Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf nach einer Infektion hätten. Medizinisches und pflegerisches Personal will die STIKO individuell besser schützen – auch mit dem Ziel, die Versorgung aufrechtzuerhalten.
STIKO-Empfehlung zu Novavax
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat erneut ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert. Neben den bisherigen COVID-19-Impfstoffen sieht sie nun auch den Impfstoff Nuvaxovid des Herstellers Novavax zur Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren für geeignet an.
Grundimmunisierung mit Nuvaxovid
Mit Blick auf noch impfunwillige Bevölkerungsgruppen ruhen viele Hoffnungen auf dem neuen Totimpfstoff Nuvaxovid. Nach Informationen des Bundesgesundheitsministeriums soll Nuvaxovid (Novavax) voraussichtlich ab Ende Februar in Deutschland zur Verfügung stehen – laut NRW-Gesundheitsministerium allerdings zunächst nur für kommunale Impfangebote.
Mit ihrer aktualisierten Empfehlung macht die STIKO den Weg frei für die Verimpfung des Vakzins an Erwachsene ab 18 Jahren. Sie rät dabei zur Gabe von zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens drei Wochen für eine vollständige Grundimmunisierung. Die Anwendung von Nuvaxovid während der Schwangerschaft und Stillzeit wird zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht empfohlen.
Nuvaxovid ist ein Proteinimpfstoff mit einem Wirkverstärker (Adjuvans). Der Impfstoff enthält keine vermehrungsfähigen Viren und ist deshalb, wie alle anderen in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffe, funktionell ein Totimpfstoff. In den Zulassungsstudien zeige der Impfstoff eine mit den mRNA-Impfstoffen vergleichbare Wirksamkeit. Aussagen zur klinischen Wirksamkeit gegen die Omikron-Variante kann die STIKO aktuell noch nicht treffen. Zur Verträglichkeit schreibt die STIKO, dass Nuvaxovid häufig zu lokalen und systemischen Impfreaktionen führt, die über wenige Tage anhalten können und ähnlich stark sind wie nach Impfung mit den anderen COVID-19-Impfstoffen. Die Zulassungsstudien hätten keine Sicherheitsbedenken hinsichtlich schwerer unerwünschter Wirkungen nach der Impfung ergeben.
Wegen Impfpflicht: MAGS stellt Novavax bevorzugt für Personen aus Gesundheitsberufen bereit
Der neue Proteinimpfstoff Nuvaxovid von Novavax soll zunächst für Berufsgruppen reserviert werden, die unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach Paragraf 20a Infektionsschutzgesetz fallen – also auch für Beschäftigte in Arztpraxen. 75 Prozent der verfügbaren Nuvaxovid-Impfdosen sollen in den ersten Wochen aber für Personengruppen vorgehalten werden, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab 15. März unterliegen. Der Nachweis der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe kann über eine Arbeitgeberbescheinigung erfolgen. 20 Prozent der lieferbaren Impfstoffmenge sind für Personen reserviert, denen eine Unverträglichkeit für einen mRNA-Impfstoff attestiert worden ist, die restlichen fünf Prozent sollen an die Allgemeinbevölkerung verimpft werden.
Wegen Impfpflicht: MAGS stellt Novavax bevorzugt für Personen aus Gesundheitsberufen bereit
Der neue Proteinimpfstoff Nuvaxovid von Novavax soll zunächst für Berufsgruppen reserviert werden, die unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach Paragraf 20a Infektionsschutzgesetz fallen – also auch für Beschäftigte in Arztpraxen. 75 Prozent der verfügbaren Nuvaxovid-Impfdosen sollen in den ersten Wochen aber für Personengruppen vorgehalten werden, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab 15. März unterliegen. Der Nachweis der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe kann über eine Arbeitgeberbescheinigung erfolgen. 20 Prozent der lieferbaren Impfstoffmenge sind für Personen reserviert, denen eine Unverträglichkeit für einen mRNA-Impfstoff attestiert worden ist, die restlichen fünf Prozent sollen an die Allgemeinbevölkerung verimpft werden.
Organisation in der Praxis mit Impfungen von BioNTech und Novavax
Wünschen Sie eine Erst- und/oder Zweit- oder Boosterimpfung von BioNTech oder Moderna oder eine Grundimmunisierung mit Novavax, dann melden Sie sich bitte telefonisch oder über corona@overath-dieaerztin.de (Telefonnummer nicht vergessen!!!) in der Praxis an. Wir setzen uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung, sobald Sie an der Reihe sind. Für eine Grundimmunisiereung mit Novavax melden Sie sich bitte mit einer aktuellen Bescheinigung Ihres Arbeitgebers aus dem Medizinischen Versorgungsbereich an.
www.kvno.de/fileadmin/shared/pdf/online/corona/220204_Anlage_Arbeitgeberbescheinigung_zur_Bestaetigung_der_Impfpflicht.pdf
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne telefonisch an unsere MitarbeiterInnen unter 0214-59100
Es ist sehr wichtig, dass Sie zu jedem Impftermin die ausgefüllten Impfdokumente (s.u.), sowie Ihren Personalausweis mitbringen. Dies gilt auch für Zweitimpfungen! Ohne dies ist eine Impfung nicht möglich! Ihre Versicherungskarte ist hilfreich aber keine Vorraussetzung. Gerne tragen wir die Impfungen auch in Ihren Impfausweis ein.
Die Formulare für den mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer oder Moderna können Sie hier aufrufen und ausdrucken:
Sollten Sie Unterlagen in einer leichteren Sprache oder in Ihrer Muttersprache benötigen, scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen. Meine MitarbeiterInnen helfen Ihnen sehr gerne weiter.
Für weitere Fragen erreichen Sie uns unter 0214-59100 oder 0157-32433034, 0157-32433033, 0157-32433036 und 0157-32420307.
Wir freuen uns, Sie demnächst in der Praxis für die Impfung begrüßen zu dürfen.
Ihr Team der Hausarztpraxis C. Overath